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Frauen in der Wissenschaft sichtbar machen: Was und wie viel?

von Elsbeth Bösl und Doris Gutsmiedl-Schümann


Anlässlich des 10. Internationalen Tages der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft am 11. Februar 2025 und im Hinblick auf die vielen medialen Formate, die diesen Tag nutzen, um Frauen in der Wissenschaft sichtbarer zu machen und junge Frauen und Mädchen auf ihrem Weg in die Wissenschaft zu motivieren, stellen wir uns hier die Frage, was genau wir sichtbar machen sollen – und in welchem Ausmaß? Wir haben ja schon einmal hier im Blog darüber nachgedacht, ob bzw. wie historische Personen überhaupt als Vorbilder taugen können.

Heute fragen wir uns, ob es angemessen ist, historische Personen, die wir nicht nach ihrer Zustimmung fragen können, sichtbar zu machen oder zum Vorbild zu erklären.

Sollten wir nicht Vorbehalte gegen zu viel Offenlegung haben? Die Frauen, über die wir im Projekt AktArcha forschten, konnten uns keine Zustimmung geben, da wir den Fokus auf Frauen gelegt haben, die seit längerer Zeit verstorben sind.

Logo von AktArcha
 Was genau soll sichtbarer werden? Die Frau, die Wissenschaftlerin, das Werk der Wissenschaftlerin?

Sichtbarkeit: Wie viel und was wollen wir sichtbar machen?

Unser Projekt hatte neben der historisch-biografischen Forschung den Auftrag, intensiv Wissenschaftskommunikation zu betreiben und die Forschungsergebnisse – hier die Biografien archäologische arbeitender Frauen – an die Öffentlichkeiten zu vermitteln. Übergeordneter Auftrag in der Förderlinie war dabei das Sichtbarmachen von innovativen Frauen. Wir haben uns daher von Anfang an mit der Frage auseinandergesetzt, wie viel und was wir von einer Frau sichtbarmachen wollen.

Dabei konkurrieren letztlich zwei Werte: Der Schutz der Privatsphäre einer Person und ihrer informationellen Selbstbestimmung, also ihrer Hoheit über die Daten, die von ihr bekannt gemacht werden, vs. das aktivistische und emanzipatorische Argument, dass ein Sichtbarmachen gerade von marginalisieren Personen andere marginalisierte Personen ermutigt und stärkt.

Einwilligungen einholen konnten wir in den meisten Fällen nicht mehr, denn wir haben bewusst nur über Frauen geforscht, die vor längerer Zeit verstorben sind.

Mit ihrer Zustimmung sichtbar machen konnten wir eine Reihe Frauen, die uns Interviews gaben, die wir hier auf dem Blog veröffentlicht haben. Zudem ist es uns mit der Instagram-Reihe „Ein Tag im Leben einer Archäologin“ gelungen, über 30 Frauen die Möglichkeit zu geben, sich selbst auf niederschwellige Art und nahbar sichtbarer zu machen, indem sie einen ‚ganz normalen‘ Arbeitstag vorstellten. Hier gehts zur Instagram-Reihe „Ein Tag im Leben einer Archäologin“.

Strikt datenschutzrechtlich argumentiert, wäre zu bedenken, dass der Schutz personenbezogener Daten kein absolutes Schutzrecht per se darstellt. Wir haben immer nur erforderliche und zweckgebundene Daten offengelegt, außerdem so wenige wie möglich – das Grundprinzip der Datensparsamkeit ist bei historischen Projekten ja aufgrund des Quellenmangels nicht schwer einzuhalten. Dennoch macht ein historisch-biografischer Zugang es nötig, personenbezogene Daten zu erheben. Eine rein serielle Auswertung wäre höchstens in einer prosopografischen Studie denkbar – uns ging es aber um Einzelpersonen. Daher galt für uns nach Art. 25 des Bayerischen Datenschutzgesetzes zuletzt im Sinne des Artikels 89 der DSGVO, dass wir die für den Zweck der wissenschaftlichen oder historischen Forschung erhobenen oder gespeicherten personenbezogenen Daten nur für diese Zwecke verarbeitet durften, sie aber nicht anonymisieren mussten, weil das nach dem Forschungszweck nicht möglich war. Wir können glaubhaft machen, dass die Verwirklichung der wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecke unmöglich oder ernsthaft beeinträchtigt wäre, wenn wir keine personenbezogenen Daten erheben oder verarbeiten und veröffentlichen dürften.

Aber das ist keine Antwort auf die forschungsethische Frage: Nur weil man theoretisch etwas darf, heißt das ja nicht, dass es auch gut ist, es zu tun.

Sollen wir es bei einer reinen Ergografie belassen? Gemeint ist damit eine von der Person und ihrem Leben getrennte Erzählung über das Werk dieser Person. Manche Autor:innen haben für sich das Konstrukt einer Bio-Ergografie gewählt, in dem sie eine relativ strikte Trennung durchzuhalten versuchen. Die Psychiaterin Karola Tschilingirov zum Beispiel wählte diesen Zugang für ihre medizinhistorische Arbeit über den Sexualwissenschaftler Albert Eulenburg (1840-1917). Wir gehen aber vom Konzept des situierten Wissens aus, und eine unserer Grundannahmen ist, dass der Entstehungskontext von Wissen dessen Inhalt prägt. Zum Entstehungskonzept gehören eben die Persönlichkeit der Forschenden, ihre Sozialisation, ihre Sehepunkte, aber z.B. auch ihre Karriereabsichten. Des Weiteren würde ja eine strikte Trennung von Leben und Werk verhindern, dass wir die politischen und soziokulturellen Kontexte der Forschenden in den Blick nehmen könnten. Das würde im Extremfall bedeuten, nicht zu thematisieren, wenn eine Archäologin von der Förderung der Vorgeschichtsforschung im NS profitierte, eine überzeugte Anhängerin der NS-Ideologie war oder sich an Kulturgutraub in den besetzten Gebieten beteiligte. Die in modernen Biografien nötige Kontextualisierung des wissenschaftlichen Schaffens schließt eben auch die Haltung der der untersuchten Person zu der sie umgebenden Gesellschaft und ihre weltanschauliche Einstellung mit ein.

Wo ist aber die Grenze zum ‚zu Privaten`?

Das Private darf und soll ganz privat bleiben, meinte der Archäologe Douglas Givens:

„A biographer working in the history of archaeology should feel no great obligation to pry into the private life of his or her subject unless that life has somehow influenced the subject’s contributions to the discipline. However, it seems to me that while biography must be used to illuminate the history of archaeology, voyeurism has no place in its history.”

(Givens 2008, S. 184).

Gerade die Untersuchung marginalisierter Personen in der Wissenschaft zeigt uns aber, dass das Private eben doch relevant für die wissenschaftliche Biografie war. An vielen Fällen können wir aufzeigen, dass die sozioökonomische Herkunft, das Vermögen oder Einkommen der Familie und der Archäologin selbst ihre Bildungschancen und ihre Chancen auf eine wissenschaftliche Laufbahn entscheidend prägten. Manche konnten es sich leisten, vom Familienvermögen zu Leben- und private Forschungen anzustellen, anderen ermögliche das Einkommen der Familie eine Schulbildung und ein Studium, andere mussten arbeiten, um sich und um Teil auch Angehörige zu finanzieren. Mitunter war das persönliche Verhältnis zu den Eltern schwierig und die wissenschaftliche Tätigkeit musste gegen familiären Widerstand durchgesetzt werden, aber in anderen Fällen brachten Familienmitglieder die Frauen zur Archäologie und unterstützten sie in ihrem Vorhaben. Eheschließungen und die Geburt von Kindern beendeten manche Karrieren oder gaben ihnen eine andere Richtung, in einigen Fällen entstanden aber auch Forscherehepaare, die als Team arbeiteten. Die Karrieren und das Leben mehrerer von uns untersuchter Archäologinnen erlitten tiefe Einschnitte, weil ihnen in der NS-Rassenideologie die Identität ‚Jüdin‘ zugeschreiben wurde – gleichgültig, ob sie sich als Jüdin sahen. Ein anderes Beispiel: Offen gelebte und in den Quellen explizierte Queerness fordert dazu auf das normative Gerüst von Normalbiografien zu hinterfragen. Gab es eine Transition oder ein Coming-out, wird man darauf in der Biografie auch eingehen, denn dies sind einschneidende Zäsuren im Leben, die auch auf das wissenschaftliche Arbeiten einen Einfluss gehabt haben dürften.

Dies sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, dass das Private eine nicht zu vernachlässigende Rolle für die wissenschaftliche Entwicklung und Laufbahn einer Person spielt.

Eine gute Leitlinie kann es also sein sich zu fragen, ob bestimmte private Daten oder persönliche Aspekte tatsächlich für das Verständnis der wissenschaftlichen Arbeit und der Herausforderungen, vor denen die biografierte Person stand, relevant sind. Die Darstellung des Privaten und Persönlichen sollte stets im Kontext der wissenschaftlichen Leistungen und der breiteren historischen Narrative stehen. Dabei sollten wir uns bemühen, persönliche Aspekte mit Sensibilität und Respekt zu behandeln und sie in einem Kontext darzustellen, der ihre Bedeutung für das Leben und die Arbeit der Person anerkennt, ohne sie isoliert oder sensationalistisch zu präsentieren.


Aber was, wenn man ein Engaged Program verfolgt oder eine aktivistische Zielsetzung hat?

In den letzten Jahren ist immer öfter angesprochen worden, dass die Wissenschaftsgeschichte unvollständig ist, wenn sie die Beiträge marginalisierter Forscher:innen systematisch ignoriert und ihre Stimmen nicht miteinbezieht. Einige Studien der Archäologiegeschichte haben z.B. deshalb einen Fokus auf indigene Grabungsmannschaften bei Auslandsgrabungen europäischer Forscher:innen gelegt und nach Machtverhältnissen, Kulturkontakten und Konflikten gefragt. Dahinter steht z.B. die Überlegung, dass gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht nur beeinflussen, wer Wissenschaft betreibt, sondern auch, welche Forschungsfragen gestellt, wo und wie geforscht wird und welche Erkenntnisse die Fachgemeinschaft akzeptiert. Und in der Wissenschaftsgeschichte, besonders auch in deren populären Veröffentlichungen, kommt Queerness immer häufiger zur Sprache (Sheppard 2019; Vernon 2022; Walther 2021).

Die Überlegung dabei ist unter anderem, dass Sichtbarkeit marginalisierter Wissenschaftler:innen ein entscheidender Schritt zur Schaffung einer inklusiveren und gerechteren wissenschaftlichen Gemeinschaft sein kann. Indem man Vorbilder aufbaut, so eine Erwartung, kann man zukünftige Generationen von Forscher:innen inspirieren und Barrieren abbauen. Würde man diese Menschen weiterhin ignorieren, so die Befürchtung, bestärkt dies bestehende Vorurteile und strukturelle Ungleichheiten.

In diesem Sinn wird auch argumentiert, dass Identitätsaspekte wie sexuelle Orientierung oder Behinderungen gezielt hervorgehoben werden sollten, um historisch unterrepräsentierte und marginalisierte umfassend sichtbar zu machen und sie als Vorbilder für junge Menschen, die sich in ähnlichen marginalisierten Situationen befinden, zu präsentieren, indem man betont, dass es möglich und auch erfüllend sein kann, trotz gesellschaftlicher Hürden und Schwierigkeiten in der Wissenschaft erfolgreich zu sein. Die Erwartung ist, dass man Veränderungen in der aktuellen Praxis anregen kann, indem man auf die Herausforderungen und Probleme hinweist, vor denen marginalisierte Wissenschaftler:innen standen.

Tatsächlich wissen wir ja wirklich noch wenig über marginalisierte Personen in der Vergangenheit, nicht nur im Bereich der Wissenschaft, sondern generell. Typisch für die Wissenschaft waren – historisch gesehen – Institutionen, die von Männern und oft von wohlhabenden, weißen Männern aus dem Bürgertum dominiert wurden. Diverse oder marginalisierte Menschen hatten oft keinen Zugang zu den Ressourcen, Netzwerken und Möglichkeiten, die notwendig waren, um in die Wissenschaft zu gelangen und dort erfolgreich zu sein. Ihre Beiträge wurden absichtlich unterdrückt oder ihre Errungenschaften anderen, mächtigeren Akteuren zugeschrieben. Margaret Rossiter hat dies als Mathilda-Effekt beschrieben, der keineswegs nur Frauen treffen musste, aber vor allem Frauen traf (Rossiter 1993). Aus der wissenschaftlichen Kanonbildung waren ihre Arbeiten früher meist ausgeschlossen.

Bei allen guten Absichten bliebt dennoch das Problem der fehlenden Zustimmung. Das gilt ganz besonders für Identitätsanteile, die nicht offen gelebt wurden. Wenn zum Beispiel die biografierte Person zu Lebzeiten eine bestimmte Identität verborgen halten wollte, empfinden wir es meist als unethisch, diese Identität besonders hervorzuheben.

Unsere heutige Vorstellungen von z.B. lesbischen Beziehungen können wir nicht einfach so auf früher lebende Frauen übertragen – eine ‚Lebensfreundin‘ oder ‚Begleiterin‘ gehabt zu haben, kann alles Mögliche bedeuten. Eine solche Partnerschaft muss zum Beispiel nicht sexuell ausgelebt worden sein (Jeffreys 1989).

Oder: Was wir heute als Behinderung auffassen, muss von der Person selbst nicht so definiert oder empfunden worden sein. Wenn jemand zeitlebens darum bemüht war, einen bestimmten Teil seiner Identität zu verbergen oder zurücktreten zu lassen vor anderen Anteilen, dann muss man nicht unbedingt auf genau diesen Teil schauen. Wir können aber natürlich ansprechen, welche Überlegungen die Person dazu bewogen haben mögen, zum Beispiel eine chronische Krankheit zu verbergen.

Noch problematischer ist es, aus der Retrospektive aus den Quellen Indizien für eine bestimmte Identität herauszulesen, weil man eben selbst gern eine Biografie darüber schreiben möchte. Wir wollen zum Beispiel nicht in die Versuchung geraten queerbaiting zu betreiben oder retrospektive medizinische Diagnosen zu formulieren, nur weil es schön wäre, mehr queere Menschen oder Personen mit Behinderungen in die Geschichte der Wissenschaften hineinzuschreiben.

So sehr es aus aktivistischer Sicht auch Sinn ergeben mag, bestimmte Teil-Identitäten positiv zu betonen, so sehr kann das dazu führen Menschen auf diese Merkmale zu reduzieren. Dann fällt viel Gewicht auf manche persönlichen Aspekte und der Eindruck könnte entstehen, dass diese die Person ausmachen, während die wissenschaftlichen Leistungen vielleicht in den Hintergrund gedrängt werden. Generell, uns so meint das wohl auch Douglas R. Givens im obigen Zitat, haben Sensationslust und Neugier auf die intimen Aspekten des Lebens einer Person in einer wissenschaftlichen Wissenschaftler:innenbiografie kaum Platz. Und wenn sie doch Erwähnung finden, sollten wir transparent machen, warum wir sie einbezogen haben.

Literatur:

Givens 2008: Douglas R. Gives: The Role of Biography in Writing the History of Archaeology, in: Tim Murray/Christopher Evans (hrsg.), Histories of Archaeology: A Reader in the History of Archaeology, Oxford 2008, S. 177-193.

Jeffreys 1989: Sheila Jeffreys: Does it Matter If They Did It?, in: Lesbian History Grup (Hrsg.): Not a Passing Phase. Reclaiming Lesbians in History 1840-1985, London 1989, S. 19-28.

Rossiter 1993: Margaret W. Rossiter: The Matthew Matilda Effect in Science, in: Social Studies of Science (1993), H. 2, S. 325-341.

Tschilingirov 2008: Karola Tschilingirov: Albert Eulenburg: eine Bioergographie, Berlin 2008.

Sheppard 2019: Kathleen L. Sheppard: ‘Constant companions’ and ‘intimate friends’: the lives and careers of Maggie Benson and Nettie Gourlay, in: Lady Science, Juni 2019, www.ladyscience.com/constant-companions-and-intimatefriends/no57.

Vernon 2022: Leonard Vernon: Jacob Heiss and the Gay Nobel Laureate: homosexuality in Nazi Germany, in: Sociology International Journal (2022), H. 6, S. 158-163, 10.15406/sij.2022.06.00280.

Walther 2021: Bianca Walther: The Eminent Lesbian or the Passionate Spinster? Posthumous Representation of Amelia Edwards’ Love for Women, auf: History | Sexuality | Law, Blog der DFG-Forschungsgruppe Recht, Geschlecht, Kollektivität, 21.04.2021, ttps://hsl.hypotheses.org/1650.

Diesen Beitrag zitieren: Elsbeth Bösl und Doris Gutsmiedl-Schümann: Frauen in der Wissenschaft sichtbar machen: Was und wie viel?, in: AktArcha - Akteurinnen archäologischer Forschung und ihre Geschichte(n), 13.02.2025, https://aktarcha.hypotheses.org/8961

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Elsbeth Bösl (13. Februar 2025). Frauen in der Wissenschaft sichtbar machen: Was und wie viel? AktArcha. Abgerufen am 14. November 2025 von https://doi.org/10.58079/13b76


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